Behandlungsablauf und Kosten

Eine Psychotherapie beginnt mit orientierenden Gesprächen bevor ein Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt wird. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt.
Je nach Versicherung gibt es verschiedene Abläufe:

Gesetzlich Versicherte:
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten in der Regel von ihrer Krankenkasse übernommen.
Seit dem 01.04.2018 ist es für Kassenpatienten verpflichtend, vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie eine Sprechstunde eines/r ambulanten Psychotherapeuten/in mit Kassenzulassung aufgesucht zu haben.
In dem Fall, dass in einer solchen Sprechstunde festgestellt wurde, dass Psychotherapie bei Ihnen indiziert ist und diese bei mir stattfinden kann, werden zunächst ein bis vier sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt, die dazu dienen, sich kennenzulernen, wichtige anamnestische Daten zu erheben (gegenwärtige Beschwerden, Symptomverlauf, etc.) sowie eine Diagnose zu stellen. Nach Durchführung der Probatorik erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
Die Therapiedauer hängt von der Art und Schwere des Problems ab. Neben einer psychotherapeutischen Akutbehandlung wird zwischen Kurzzeittherapien (12-24 Sitzungen) und Langzeittherapien (60 Sitzungen) unterschieden.

Private Krankenversicherung und Beihilfe:
Die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten. Die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie können sehr unterschiedlich sein. Es ist empfehlenswert, vor Beginn einer Psychotherapie Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung aufzunehmen und Ihre Vertragsbedingungen in Erfahrung zu bringen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet. Gerne stehe ich Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Selbstzahler:
Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Behandlung selbst zu finanzieren. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).

Paartherapie:
Eine Paartherapie fällt nicht unter die Leistungen der Krankenkassen. Auf Selbstzahlerbasis (nach GOP) biete ich Ihnen und ihrem Partner/ Ihrer Partnerin gerne Beratung an.